Unsere allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Vermietung gelten ausschließlich für alle unsere – auch zukünftigen – Vermietungsleistungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen bedürfen unserer schriftlichen Anerkennung. Auf Montage und ähnliche Dienstleistungen werden diese Mietbedingungen entsprechend angewendet.

2. Angebot / Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. In Angeboten und beigefügten Unterlagen enthaltene Angaben über Maße, Gewichte, Belastbarkeit und andere Produkteigenschaften werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung, auf jeden Fall jedoch mit der Übernahme des Mietgegenstandes durch den Mieter zustande.

3. Preis / Zahlung

Unsere Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie zuzüglich sonstiger Kosten und öffentlicher Abgaben. Der Gesamtrechnungsbetrag ist bei der Übernahme der Mietgüter in bar fällig oder mittels Vorauszahlung per Überweisung auf das auf der Mietrechnung angegebene Konto. Sonstige Zahlungsmethoden haben nur mit vorheriger Absprache und Zustimmung Gültigkeit.

Im Bedarfsfalle wird der Vermieter vor Aushändigung des Mietgutes eine Kaution in angemessener Höhe beanspruchen. Die Kaution dient zur Sicherung des Verlust- und Beschädigungsrisikos.

Bei Baubeginn oder Anlieferung von Mietgegenständen / Buffet / Getränken oder ähnlichem ist die Gesamtsumme zu zahlen. Nicht verbrauchte Getränke werden nur im Originalzustand zurückgenommen, dies gilt nicht für Sonderbestellungen (keine Rücknahme).

3.1 Stornierung

Bei Kündigung des Mietvertrages durch den Mieter bei bis zu 30 Tagen vor Liefertermin ist eine Schadenspauschale von 50% der Gesamtsumme zu zahlen, wenn die Kündigung weniger als 30 Tage vor dem Aufbau/Mietbeginn erfolgt ist die Gesamtsumme des vertraglich vereinbarten Mietpreises in voller Höhe zu zahlen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

4. Werbung

Fotos von der Veranstaltung können seitens des Vermieters für Werbezwecke genutzt werden. Werbung von Fremdfirmen oder Personen am / im / mit dem Mietgegenstand ist verboten, wenn es nicht schriftlich anders vereinbart wird.

5. Baustelle / Montage / Montagetermin

Der Mieter gewährleistet – auf seine Kosten – die ordnungsgemäße Befahrbarkeit der Baustelle sowie ihre Eignung für Montage und Nutzung des Mietgegenstandes. Das Baustellengelände ist vor und während des Auf- und Abbaus vom Mieter abzusperren.

Sofern nach unserem Ermessen die Hinzuziehung von Hilfskräften des Mieters erforderlich ist, hat der Mieter die Kosten zu tragen und die Helfer gegebenenfalls bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden.
Die Einhaltung des Montagetermins und des Mietbeginns setzen die endgültige Klärung aller technischen Details und den Eingang der sonstigen vom Mieter zu beschaffenden Unterlagen, behördlichen Erlaubnisse und einer vereinbarten Anzahlung voraus. Die Einholung behördlicher Erlaubnisse ist Sache des Mieters; deren Erteilung oder Wegfall bleiben auf den Vertrag ohne Einfluss. Unterbauung der Zelte oder ähnlichem ist bis 15 cm im Mietpreis enthalten, danach werden dem Mieter die Kosten in Rechnung gestellt.

6. Vermieterhaftung

Der Mieter kann Schadenersatz für die Verletzung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten nur dann verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.
Die Haftung für Personenschäden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleiben hiervon unberührt. Für eingebrachte Sachen des Mieters oder dritter Personen haften wir nicht; insoweit ist der Abschluss von Versicherungen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser und ähnliche Risiken Sache des Mieters.

7. Mieterhaftung

Der Mieter haftet für alle Veränderungen, die ohne unsere Zustimmung unzulässig sind sowie bei Beschädigungen und Zerstörungen des Mietgegenstandes. Entsprechend haftet der Mieter für Handlungen oder Unterlassung seiner Mitarbeiter oder Beauftragten oder sonstiger Personen, die mit dem Mietgegenstand im Rahmen dessen bestimmungsgemäßer Nutzung in Berührung kommen.
Das Beschriften, Bekleben oder ähnliches des Mietgegenstandes ist verboten. Bei Zerstörung oder Beschädigung von Mietgegenständen ist der Wiederbeschaffungswert, Reparatur- oder Reinigungskosten dem Mieter zu berechnen.

7.1 Besondere Mieterpflichten

Unbeschadet der sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Pflichten hat der Mieter, für die sofortige Räumung der Dächer von etwaigen Schneelasten zu sorgen, bei aufkommendem Wind die Zelte geschlossen zu halten, auch in sonstigen Fällen höherer Gewalt alle zumutbaren Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen und uns unverzüglich zu unterrichten, falls ein Dritter Rechte an dem Mietgegenstand geltend macht.

8. Beanstandungen

Sollten unsere Sach- und / oder Dienstleistungen dem Kunden Anlass zur Beanstandung geben, muss dies sofort der Firma Becker’s Mietklüngel Genoga GmbH schriftlich mitgeteilt werden, damit wir uns umgehend mit der Beanstandung befassen können. Solche Beanstandungen, von denen der Kunde annehmen darf, dass sie unmittelbar zu beheben sind, sollten uns unverzüglich mitgeteilt werden. Preisnachlässe können wir nur zugestehen, wenn die beanstandete Leistung trotz rechtzeitiger Reklamation nicht verbessert werden konnte.

9. Serviceleistungen

Für den Auf- und Abbau von Mietmöbeln oder diverser Serviceleistungen berechnen wir pro Stunde und Mitarbeiter einen zusätzlichen Betrag. Bei Mietwäsche, Gläsern, Geschirr und Besteck sind die Reinigungs-/Spülgebühren bereits im Mietpreis enthalten.

10. Untervermietung

Jede Untervermietung oder sonstige Nutzungsüberlassung an Dritte bedarf unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung.

11. Mietzeit

Die reine Mietzeit beginnt mit dem Tag des Transportes ab Lager und endet mit dem Tag der Rückkehr des Mietgegenstandes im Lager. Der Mietzeitraum beträgt 3 Tage oder ein Wochenende(ausgenommen Anhänger, Toiletten, Beschallungsanlagen). Für jeden weiteren Tag berechnen wir 15% des Mietpreises, sofern nicht anders angegeben.

11.1 Übernahme der Mietgegenstände

Der Mieter hat die Pflicht sich bei der Annahme der gemieteten Gütern unverzüglich von der richtigen Menge zu überzeugen. Beanstandungen sind auf dem Lieferschein zu erwähnen. Ohne dies verliert der Mieter jegliche Ansprüche gegenüber dem Vermieter.

11.2 Rücknahme der Mietgegenstände

Der Mieter verpflichtet sich, nach Ablauf der Mietzeit die Mietgegenstände im gleichen Zustand wie übernommen an den Vermieter zurückzugeben. Ist eine Abholung durch den Vermieter vereinbart, ist der Mieter verpflichtet, das Mietgut abholfertig bereit zu halten. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt. Fehlmengen, Bruch oder Beschädigung können erst nach beendetem Reinigungsprozess ermittelt werden. Beschädigte oder fehlende Mietgegenstände werden zum Reparatur- oder Wiederbeschaffungspreis berechnet, dies gilt ebenfalls für stark verschmutzte Mietwäsche die nach der Reinigung noch Flecken aufweist und somit nicht mehr vermietbar ist. Geschirr, Gläser und alle weiteren für das Catering angemieteten Gegenstände sind vor Rückgabe grob von Speiseresten zu befreien. Bei Unterlassung sind im Bedarfsfall doppelte Reinigungsprozesse nötig und werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

12. Transport

Die Anlieferung erfolgt ab Lager. Wünscht der Mieter eine Anlieferung durch den Vermieter oder eines Dritten wird der Transport separat nach Gewicht, Kubatur und Entfernung berechnet und gilt ab Lager bis hinter die erste ebenerdige Tür. Bei Anlieferung und Abholung des Leihgutes im vereinbarten Zeitraum hat der Mieter dafür zu sorgen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person anwesend ist. Falls der Mieter oder ein Bevollmächtigter nicht bei der Anlieferung anwesend sein kann, werden die vermieteten Mietgegenstände am Ort der Aushändigung hinterlassen. In diesem Fall erkennt der Mieter die ordnungsgemäße und vollständige Lieferung an.

12.1 Höhere Gewalt

Krieg, Aufruhr, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, Verfügungen von hoher Hand, Energie-, Rohstoffmangel, Verkehrs- und unvermeidliche Betriebsstörungen sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt (auch bei unseren Lieferanten) befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von unseren Leistungsverpflichtungen; dies gilt auch, soweit diese Fälle die Durchführung des Geschäftes nachhaltig unwirtschaftlich machen. Beim Vorliegen dieser Fälle, können wir vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, ohne dass der Mieter einen Anspruch auf Schadenersatz hat.

12.2 Transport Haftung

Die Gefahr geht auf den Mieter über, sobald die Ware von uns an den Kunden oder dessen Beauftragten übergeben wurde. Die Gefahr- und Kostentragungspflicht endet mit der Rückgabe des Mietgegenstandes in unserem Lager oder bei Abholung durch uns bei Übergabe an unsere Mitarbeiter.

12.3 Lieferadresse

Wird dem Vermieter vom Mieter keine gesonderte Lieferadresse genannt, ist immer die Rechnungsadresse auch die Lieferadresse. Im Falle des Versäumnisses vom Mieter eine gesonderte Lieferadresse zu nennen und diese trotzdem von der Rechnungsadresse abweichen sollte, kann der Vermieter dem Mieter, bei Nachlieferung, die Mehrkosten in Rechnung stellen.

13. Sonstiges

Die Entsorgung von Dekor-, Verpackungsmaterial, Leergut oder Müll ist Aufgabe des Mieters, wenn nicht schriftlich anders vereinbart. Anhängelasten an der tragenden Zeltkonstruktion bedürfen unserer Zustimmung. Der Anschluss für Strom, Wasser oder ähnlichen Sachen ist Aufgabe des Mieters, wenn nicht schriftlich anders vereinbart. Erfüllungsort für alle gegenseitigen Verpflichtungen ist ungeachtet sonstiger Vereinbarungen über Liefer- und Zahlungsbedingungen 50999 Köln.

13.1 Mündliche Verabredungen

Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch bei Verzicht auf die Schriftformerfordernis.

13.2 Wirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, treten die gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.

13.3 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Köln
Sitz der Firma:
Beckers Mietklüngel Genoga GmbH
Unter Buschweg 22
50999 Köln-Sürth
Geschäftsführer: Jürgen Becker